Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts zu verbreiten, damit die Teilnehmer bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall kennen und umsetzen können. Außerdem ist es Teil seines Auftrags, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch die Parteien eines bewaffneten Konfliktes einzufordern. Die heute geltenden vier Genfer Abkommen von 1949 mit ihren beiden Zusatzprotokollen von 1977 bilden das Kernstück des humanitären Völkerrechts. Das humanitäre Völkerrecht kann Kriege zwar nicht verhindern, jedoch durch seine Regeln menschliches Leid im Krieg verringern.