Der DRK-Suchdienst hilft Menschen, diejenigen wieder zu finden, die sie durch bewaffnete Konflikte, Katastrophen, Flucht, Vertreibung oder Migration verloren haben. Er hilft, Angehörige zu suchen, sie wieder miteinander in Kontakt zu bringen und Familien zu vereinen.
Unter anderem mit der Unterstützung des Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) sowie der Suchdienste anderer Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften können wir Ihnen mitunter dabei helfen, nach Ihren Nächsten zu suchen. Das Rote Kreuz hilft auch dann, Gewissheit zu schaffen, wenn eine gesuchte Person vermutlich verstorben ist, wie etwa bei Kriegsvermissten oder -gefangenen.
Der DRK-Suchdienst berät und unterstützt Menschen, die über Ländergrenzen hinweg wieder mit ihren Familienangehörigen vereint leben möchten. Ein Schwerpunkt dabei ist die Beratung zu den rechtlichen Voraussetzungen einer Familienzusammenführung von und zu Flüchtlingen nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Der DRK-Suchdienst berät Angehörige ebenso zur Möglichkeit, Familienmitglieder, die sich in europäischen Mitgliedsstaaten aufhalten, in denen die sogenannte Dublin-III-Verordnung gilt, im Rahmen des Asylverfahrens nach der Dublin-III-Verordnung zusammenzuführen. Zudem unterstützt der DRK-Suchdienst bei praktischen Problemen der Familienzusammenführung, indem er mit dem internationalen Suchdienst-Netzwerk der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften weltweit und dem Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) sowie mit anderen humanitären Organisationen zusammen arbeitet.
Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist die Beratung potenzieller Spätaussiedler*innen sowie ihrer Angehörigen zu allen Fragen und Voraussetzungen des Aufnahmeverfahrens nach dem Bundesvertriebenen- und -flüchtlingsgesetz (BVFG).